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Fragen zur Anbindung, zu Preisen oder zu einem bestehenden Vertrag beantworten wir gern.
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Die Kontaktadresse ist noch nicht hinterlegt. Die Angaben nach § 5 DDG stehen im Impressum, sobald sie eingestellt sind.
Zum ImpressumWas in eine Anfrage gehört
Je genauer die Frage, desto kürzer der Weg zur Antwort. Wir brauchen selten mehr als diese vier Angaben.
- Welche Aufgabe soll der Dienst übernehmen, nicht, welches Produkt Sie vermuten. Oft passt ein anderer Dienst besser als der, nach dem gefragt wird.
- Wie oft ungefähr: hundert Aufrufe im Monat oder hunderttausend führen zu verschiedenen Antworten, auch beim Preis.
- Ob Ihre Software die Dienste aufrufen soll oder Menschen sie im KI-Assistenten nutzen. Das entscheidet, ob es um die API oder um MCP geht.
- Ob personenbezogene Daten im Spiel sind. Wenn ja, klären wir den Auftragsverarbeitungsvertrag gleich mit, statt danach.
Was danach passiert
Wir antworten auf demselben Weg, auf dem Sie gefragt haben. Es folgt kein Vertriebsanruf und kein Newsletter: Ihre Angaben aus einer Anfrage nutzen wir für die Antwort und sonst für nichts. Brauchen Sie vor einem Test einen Auftragsverarbeitungsvertrag, sagen Sie es gleich dazu, dann liegt er der Antwort bei, statt dass er hinterher nachgereicht werden muss.
Vielleicht schneller als eine Anfrage
Drei Fragen kommen so oft, dass die Antwort schon auf einer Seite steht: Was kostet ein Aufruf, welche Dienste gibt es, und wie bindet man das ohne eigene Entwicklung an.